EmpCo-Richtlinie

EmpCo: Jede Umweltaussage braucht einen Beleg.

Seit dem 27.09.2026 greifen die EmpCo-Vorgaben zu Umweltaussagen in Deutschland über das Wettbewerbsrecht (UWG). Allgemeine Aussagen wie „umweltfreundlich“ sind nur noch mit nachgewiesener Umweltleistung erlaubt, Siegel brauchen ein anerkanntes Zertifizierungssystem. sugarize zeigt je Artikel, welche Umweltaussagen und Siegel verwendet werden und ob ein Beleg dazu hinterlegt ist.

In der Demo zeigen wir an euren eigenen Artikeln, welche Umweltaussage keinen Beleg hat.

Nachweis-Register: Das Nachhaltigkeitssiegel ist belegt, für „umweltfreundlich“ fehlt der Nachweis, „klimaneutral“ allein über CO₂-Kompensation ist unzulässig SIEGEL umweltfreundlich klimaneutral NACHWEIS-REGISTER · SEIT 27.09.2026 Nachhaltigkeitssiegel anerkannt, Zertifikat gültig BELEGT „umweltfreundlich“ Umweltleistung nicht belegt NACHWEIS FEHLT „klimaneutral“ nur über CO₂-Kompensation UNZULÄSSIG
Die Richtlinie

Was ist die EmpCo-Richtlinie?

„EmpCo“ steht für „Empowering Consumers for the Green Transition“. Die Richtlinie (EU) 2024/825 schützt Verbraucher vor irreführenden Umweltaussagen und Greenwashing. In Deutschland wird sie über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt und gilt seit 27.09.2026. Verstöße sind damit abmahnfähig.

Stand: Oktober 2026 · Primärquelle: Richtlinie (EU) 2024/825 auf EUR-Lex

Was sich geändert hat

Was gilt seit dem 27.09.2026?

Allgemeine Umweltaussagen

Aussagen wie „umweltfreundlich“ oder „grün“ sind nur noch mit nachgewiesener Umweltleistung erlaubt.

„Klimaneutral“

Nicht mehr zulässig, wenn die Aussage allein auf CO₂-Kompensation beruht. Auch mit Nachweis wird die Formulierung schwer zu halten sein.

Nachhaltigkeitssiegel

Ein Siegel muss aus einem anerkannten Zertifizierungssystem mit unabhängiger Prüfung stammen oder von einer Behörde eingeführt sein. Selbst entwickelte, unzertifizierte Siegel sind unzulässig.

Checkliste

EmpCo-Checkliste: Was prüft ihr je Artikel?

Wer mit Umweltaussagen wirbt, muss sie belegen können. Diese Fragen gehören für jeden Artikel auf die Liste, auf der Packung, im Shop und im Katalog.

  • Claim-Inventar: Welche Umweltaussage steht auf welcher Packung und in welchem Online-Listing?
  • Allgemeine Aussagen: Ist die Umweltleistung hinter „umweltfreundlich“ oder „grün“ nachgewiesen?
  • „Klimaneutral“: Beruht die Aussage allein auf CO₂-Kompensation? Dann ist sie nicht mehr zulässig.
  • Siegel: Stammt es aus einem anerkannten Zertifizierungssystem mit unabhängiger Prüfung oder von einer Behörde?
  • Nachweis je Siegel: Aussage, Art, Zertifikat und Gültigkeit sind hinterlegt
  • Lieferanten: Die Nachweise liegen bei euren Lieferanten, die Pflicht liegt bei euch. Strukturiert anfordern, nicht als Freitext
  • Rechtliche Bewertung: Die konkrete Formulierung bewertet eure Rechtsabteilung oder Kanzlei

Demo vereinbaren

Die Prüfung

Wie prüft sugarize Umweltaussagen und Siegel?

sugarize prüft jeden Artikel gegen LMIV, EmpCo, PPWR und die Regeln seiner Warengruppe. Für EmpCo heißt das: welche Umweltaussagen und Siegel pro Artikel verwendet werden und ob ein Beleg dazu hinterlegt ist.

  • Nachweis-Register für Siegel und Claims: Aussage, Art, Zertifikat, Gültigkeit
  • Prüft Bildstand, Siegel-Nachweise und Claims, nicht nur Pflichttexte
  • Regulierungsprofile je Warengruppe, zentral gepflegt und versioniert. Kommt eine Rechtsänderung, gilt sie für alle Kunden gleichzeitig
  • Der Artikelpass zeigt Verbrauchern die Nachweise für Siegel unter einer festen Adresse je Artikel
Readiness einer Testmarke66 Basisartikel, realer Datenpool
PrüffeldArtikel vollständig
Rechtliche Bezeichnung (LMIV)66 / 66
Allergenkennzeichnung (LMIV)47 / 66
Nachweise für Siegel und Claims (EmpCo)offen
Wen es trifft

Für wen gilt die EmpCo-Richtlinie?

Für jeden, der gegenüber Verbrauchern mit Umweltaussagen wirbt: auf der Packung, im Shop, im Katalog. Die Nachweise liegen bei euren Lieferanten. Die Pflicht liegt bei euch.

Auf der Packung

Siegel und Umweltaussagen auf dem Etikett. Wer damit gegenüber Verbrauchern wirbt, muss sie belegen können.

Im Shop und im Katalog

Dieselbe Aussage im Online-Listing und im Katalog. Ohne strukturierte Erfassung wisst ihr im Zweifel nicht, wo sie überall steht.

Was dazukommt

Dieselben Artikel. Gegen alle Regelwerke geprüft.

PPWR und LMIV

Bei Lebensmitteln sind es vor allem PPWR und EmpCo, neben der LMIV. Die PPWR gilt seit 12.08.2026, die einheitliche Kennzeichnung folgt ab 2028.

Zum Compliance-Check →

Artikelpass

Jeder Artikel bekommt eine feste Adresse nach GS1 Digital Link. Verbraucher sehen dort Allergene, Zutaten, Nährwerte, Nachweise für Siegel und den Verantwortlichen.

Mehr zum Artikelpass →

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur EmpCo-Richtlinie

Was ändert sich am 27.09.2026 durch die EmpCo-Richtlinie?

Ab diesem Datum sind allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“ ohne Nachweis verboten. „Klimaneutral“ allein auf Basis von CO₂-Kompensation ist untersagt. Nachhaltigkeitssiegel brauchen ein anerkanntes Zertifizierungssystem. In Deutschland läuft die Durchsetzung über das Wettbewerbsrecht, Verstöße sind also abmahnfähig.

Dürfen wir noch „klimaneutral“ auf die Verpackung schreiben?

Ab 27.09.2026 nicht mehr, wenn die Aussage allein auf CO₂-Kompensation beruht. Auch mit Nachweis wird die Formulierung schwer zu halten sein. sugarize führt das Nachweis-Register für Siegel und Claims, die rechtliche Bewertung der konkreten Formulierung bleibt bei eurer Rechtsabteilung oder Kanzlei.

Welche Nachweise brauchen wir für ein Nachhaltigkeitssiegel?

Ab 27.09.2026 muss ein Siegel aus einem anerkannten Zertifizierungssystem mit unabhängiger Prüfung stammen oder von einer Behörde eingeführt sein. Selbst entwickelte, unzertifizierte Siegel sind dann unzulässig. sugarize führt je Siegel Aussage, Art, Zertifikat und Gültigkeit, die Bewertung im Einzelfall bleibt bei eurer Rechtsabteilung.

Brauche ich ein Claim-Inventar?

Wer mit Umweltaussagen wirbt, muss sie belegen können. Ohne strukturierte Erfassung wisst ihr im Zweifel nicht, welche Aussage auf welcher Packung und in welchem Online-Listing steht. Genau das wird ab 27.09.2026 zum Risiko.

Wir haben 60 Marken mit 60 verschiedenen Siegeln. Kennt ihr alle Regeln?

Wir kennen die Regeln der Warengruppen, die unsere Kunden führen und pflegen sie zentral als versionierte Profile. Kommt eine neue Warengruppe dazu, wächst das Profil. Kommt eine Rechtsänderung, gilt sie für alle Kunden gleichzeitig.

Ersetzt der Gap-Report eine rechtliche Prüfung?

Nein. Er zeigt, welche regulatorisch relevanten Felder in eurem Produktdatenstamm vorhanden sind und welche fehlen. Die rechtliche Bewertung im Einzelfall bleibt bei eurer Rechtsabteilung oder Kanzlei.

Was kostet der Gap-Report?

Nichts. Ihr ladet euren kompletten Export hoch. Kostenlos werten wir 20 Artikel aus möglichst vielen Warengruppen aus. Den Report für alle Artikel und laufend aktuell bekommt ihr in sugarize.

Kontakt

Zeigt uns eure Artikel. Wir zeigen euch, welche Umweltaussage keinen Beleg hat.

Wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen mit Terminvorschlägen.