PPWR, EmpCo und sechs weitere Regelwerke

PPWR, EmpCo und sechs weitere Regelwerke betreffen Dich. Ob Du herstellst oder handelst.

Wer eine Ware in Verkehr bringt, trägt die Nachweispflicht, unabhängig davon, wer sie herstellt. Von PPWR und EmpCo über GPSR, MDR und CLP bis zur Kosmetik-Verordnung. Prüfe in fünf Minuten, welche Pflichtfelder in Deinem Datenstamm fehlen.
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ohne sugarize
mit sugarize
Gilt das für uns?

Vier Rollen, eine Pflicht

Du lässt unter eigenem Namen produzieren?

Dann bist Du Inverkehrbringer, unabhängig von der Manufaktur oder Fabrik.

Du verpackst erst an der Kasse — Tüte, Versandkarton?

Auch Serviceverpackung ist beteiligungspflichtig.

Nur Paletten, Kartons, Umverpackung zum Kunden?

Transportverpackung ist ebenfalls registrierungspflichtig.

Nur wenige Sendungen im Jahr?

Die Registrierungspflicht kennt keine Mindestmenge.
Grundlage: VerpackG und Verordnung (EU) 2025/40. Fundstellen im FAQ.
Regelwerke

Acht Regelwerke, ein Datenstamm

Welche Verordnung greift, hängt davon ab, was Du verkaufst. Die Daten dafür liegen alle an derselben Stelle: in Deinem Produktdatenstamm.
EmpCo-RL (EU) 2024/825 Frist 27.09.2026

Was das bedeutetWer mit Umwelt wirbt, muss es belegen können. Aussagen wie „klimaneutral" oder „umweltfreundlich" ohne prüfbare Grundlage werden ab dem 27.09.2026 angreifbar.

Wen es trifftJeden, der solche Aussagen verwendet — auf der Packung, im Shop, im Katalog.

Was wir prüfenOb zu jeder Umwelt-Aussage ein Beleg in Ihren Daten liegt.

Richtlinientext auf EUR-Lex →

PPWR (EU) 2025/40 gilt seit 12.08.2026, Kennzeichnung gestaffelt

Was das bedeutetFür jede Verpackung muss belegbar sein, woraus sie besteht, ob sie recycelt werden kann und wie sie zu entsorgen ist.

Wen es trifftJeden, der verpackte Ware auf den Markt bringt. Auch die Tüte an der Kasse und der Karton zum Kunden zählen.

Was wir prüfenMaterialangabe, Rezyklatanteil, Recyclingfähigkeit, Entsorgungshinweis, Registernummer.

Verordnungstext auf EUR-Lex →

GPSR (EU) 2023/988 gilt seit 13.12.2024

Was das bedeutetJedes Konsumgut braucht einen erreichbaren Verantwortlichen in der EU und verständliche Sicherheitshinweise. Wer nur eine Adresse außerhalb der EU nennt, erfüllt das nicht.

Wen es trifftAlle Non-Food-Artikel — von der Bürste bis zum Ladekabel.

Was wir prüfenHersteller, EU-Verantwortlicher mit Kontaktdaten, Warn- und Verwendungshinweise.

Verordnungstext auf EUR-Lex →

MDR (EU) 2017/745 laufend

Was das bedeutetPflaster, Wundauflagen, Fieberthermometer, Kompressionsstrümpfe sind Medizinprodukte — auch wenn sie im Drogerieregal stehen. Für sie gelten strengere Angaben als für normale Ware.

Wen es trifftJeden, der solche Artikel vertreibt, auch als reiner Händler.

Was wir prüfenRisikoklasse, Herstellerangaben, Zweckbestimmung und Gebrauchshinweise.

Verordnungstext auf EUR-Lex →

CLP (EG) 1272/2008 + (EU) 2024/2865 Staffelung 2026–2028

Was das bedeutetWas gefährlich sein kann, muss man am Etikett erkennen: Warnzeichen, Signalwort und die Hinweise zu Gefahren und Schutz. Dazu kommt der UFI — ein Code, über den Giftnotrufzentralen im Notfall die genaue Rezeptur nachschlagen.

Wen es trifftReinigungsmittel, Sprays, Klebstoffe, Farben, Lampenöl.

Was wir prüfenSignalwort, Warnzeichen, Gefahren- und Sicherheitshinweise, UFI-Code.

Grundtext (konsolidierte Fassung) auf EUR-Lex → · Änderungen von 2024 →

Kosmetik-VO (EG) 1223/2009 laufend

Was das bedeutetVon Shampoo bis Zahnpasta: Alle Inhaltsstoffe müssen in einer festen internationalen Schreibweise auf der Packung stehen, und eine namentlich benannte Person in der EU muss dafür verantwortlich sein.

Wen es trifftAlle kosmetischen Mittel, auch Seife und Sonnencreme.

Was wir prüfenInhaltsstoffliste, verantwortliche Person, Haltbarkeits- und Verwendungshinweise.

Verordnungstext auf EUR-Lex →

Detergenzien-Verordnung Digitaler Produktpass künftig

Was das bedeutetBei Wasch- und Reinigungsmitteln muss offengelegt werden, was drin ist. Künftig digital: über einen Produktpass, den man per Code am Produkt aufruft.

Wen es trifftWasch- und Reinigungsmittel, Weichspüler, Geschirrspülmittel.

Was wir prüfenInhaltsstoffangaben, Dosierhinweise, Warnhinweise — und ob die Felder für den späteren Produktpass befüllbar sind.

Aktuell geltende Verordnung (EG) 648/2004 auf EUR-Lex →

Neufassung in Vorbereitung — Fundstelle wird ergänzt, sobald die Nummer bestätigt ist.

Arzneimittelrecht (AMG) laufend

Was das bedeutetManche Mittel darf man außerhalb der Apotheke verkaufen — Erkältungstees, Wundsalben, Pflanzensäfte. Dafür braucht es aber Sachkunde im Betrieb und korrekte Pflichtangaben am Produkt.

Wen es trifftJeden, der freiverkäufliche Arzneimittel im Sortiment führt.

Was wir prüfenOb die Produktkategorie richtig gesetzt ist und die Pflichtangaben vorliegen.

§ 50 AMG im Volltext →

Fristen-Realität

Das meiste gilt bereits. Die Frage ist, ob Deine Daten das abbilden.

Nur zwei der acht Regelwerke haben ihren Stichtag noch vor sich.

Gilt bereits

GPSR seit 12/2024 · MDR · Kosmetik-VO · PPWR seit 12.08.2026

27.09.2026

EmpCo: Umwelt-Claims werden angreifbar

2027–2028

PPWR-Kennzeichnung, CLP-Staffelung, erste Digitale Produktpässe

ab 2029

DPP für weitere Produktgruppen
Compliance GAP-Finder

Ein Artikel oder Euer ganzer GS1-Export als XLS oder JSON. Ihr bekommt die Lücken pro SKU.

Welche Vorschriften gelten für Deine Produkte?
Der Gap-Report

Kein Alarmbericht. Ein Kassensturz.

Statt 40 Seiten Verordnungstext: ein priorisierter Report aus Deinem bestehenden sugarize-Produktdatenstamm, mit Deinen offenen Punkten und mit dem, was längst erledigt ist.
Kosmetik-VO 100 %
CLP 85 %
MDR 83 %
PPWR 40 %
EmpCo 6 %

Logistikdaten zu 100 % gepflegt, Compliance-Felder nicht. Entsorgungshinweise: 0 von 16 Artikeln.

Readiness je Regelwerk · Kernfelder-Check je Produkt · Fristen-Ampel
Geprüft werden die im Datenexport vorhandenen Pflicht-Kernfelder. Die vollständigen Anforderungskataloge gehen darüber hinaus — reale Lücken sind eher größer als ausgewiesen.
Datenmodell

Ein Datenmodell, das mit den Regelwerken mitwächst

sugarize ist die Produktdaten-Plattform, in der Dein Produktdatenstamm ohnehin liegt, die Compliance-Prüfung ist eines von mehreren Modulen, die direkt darauf aufsetzen. Verpackung ist nur eines von mehreren Compliance-Objekten. Serviceverpackung, Transportverpackung und Primärproduktionsverpackung sind sauber getrennt — genauso wie Inhaltsstoffe, Gefahrstoffkennzeichnung und Claims. Was Ihr für LMIV ohnehin pflegt, ist die Basis. Der Report zeigt, was für EmpCo und PPWR zusätzlich fehlt.

Serviceverpackung

Tüte, Versandkarton an der Kasse.

Transportverpackung

Paletten, Kartons zum Kunden.

Primärproduktionsverpackung

Verpackung ab Werk.
In einer realen Auswertung über 16 Basisartikel fehlten Entsorgungshinweise bei 16 von 16, Recyclingfähigkeit bei 13 von 16 — Angaben, die typischerweise beim Lieferanten liegen.
Lieferantenportal

Die Nachweise liegen bei Deinen Lieferanten. Die Pflicht liegt bei Dir.

Konformitätserklärungen, Materialangaben, Sicherheitsdatenblätter, UFI-Codes: Strukturierte Formulare holen ein, was per Excel-Ping-Pong nicht zurückkommt.
  • Mehrsprachige, strukturierte Formulare — keine Freitextfelder
  • Automatische Validierung eingehender Daten
  • Erinnerungs-Workflow statt manuellen Nachfassens
Konsequenz

Wo Pflichtangaben fehlen, drohen Beanstandung und Vertriebsstopp für die betroffene Ware.

Beruhigung

Mit einem aktuellen Gap-Report weißt Du das vorher.

Nicht, wenn der Vertrieb schon steht.
Umsatz und Haftung

Das ist kein Compliance-Thema. Das ist ein Umsatz-Thema.

Gesperrte Ware verkauft sich nicht. Und die Haftung dafür liegt persönlich bei der Geschäftsführung.
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Zukunftssicherheit

Der Digitale Produktpass kommt nicht aus einer Verordnung, sondern aus mehreren

Verpackung, Wasch- und Reinigungsmittel, später Textil- und Bauprodukte — die DPP-Pflichten laufen gestaffelt an, greifen aber auf die selbe Datenstruktur zu. Wer heute sauber strukturiert, erzeugt den Pass später aus dem Bestand.
  • Digitaler Produktpass
  • GS1 Digital Link
  • EN 18216 ff
Häufige Fragen

Produkt-Compliance 2026, kurz beantwortet

Gilt das Verpackungsrecht auch für uns, wenn wir nicht selbst produzieren?

Ja. Entscheidend ist, wer die Verpackung in Verkehr bringt, nicht wer sie herstellt. Wer unter eigenem Namen produzieren lässt, gilt als Inverkehrbringer.

Wer gilt als Hersteller bzw. Inverkehrbringer?

Wer eine befüllte Verpackung erstmals gewerbsmäßig auf dem deutschen Markt bereitstellt — unabhängig davon, wo sie produziert wurde.

Wie hängen VerpackG, das Anpassungsgesetz und die PPWR zusammen?

Die PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) gilt als EU-Verordnung seit dem 12.08.2026 unmittelbar. Das deutsche Verpackungsrecht wurde 2026 daran angepasst (BGBl. I 2026 Nr. 207). Für die Bewertung im Einzelfall ist der jeweils aktuelle Gesetzestext maßgeblich.

Muss ich mich bei LUCID registrieren, wenn ich nur Transportverpackungen verwende?

Ja. Die Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID kennt keine Mindestmenge und erfasst auch Transport- und Serviceverpackungen. Quelle: Zentrale Stelle Verpackungsregister, verpackungsregister.org.

Was passiert bei fehlender Registrierung oder Lizenzierung?

Es drohen Bußgelder und ein Vertriebsverbot für die betroffene Ware.

Welche Fristen laufen 2026?

Die PPWR gilt seit 12.08.2026. Die EmpCo-Vorgaben zu Umwelt-Claims greifen ab 27.09.2026 über das nationale Wettbewerbsrecht. GPSR gilt bereits seit 13.12.2024, MDR und Kosmetik-Verordnung laufend. Weitere Pflichten wie der Digitale Produktpass folgen gestaffelt.

Brauche ich schon einen Digitalen Produktpass?

Für die meisten Produkte noch nicht. Die Pflichten starten gestaffelt nach Produktgruppe.

Welche Daten muss ich von Lieferanten einholen?

Je nach Produkt: Materialangaben und Recyclingfähigkeit der Verpackung, INCI-Listen bei Kosmetik, Sicherheitsdatenblätter und UFI-Codes bei Gefahrstoffen, Konformitätserklärungen. Strukturiert, nicht als Freitext.

Welche EU-Regelwerke betreffen einen Drogerie-Händler gleichzeitig?

In einem typischen Sortiment greifen bis zu acht parallel: EmpCo und PPWR portfolioweit, dazu GPSR, MDR, CLP, Kosmetik-Verordnung, Detergenzienrecht und Arzneimittelrecht je nach Produktkategorie.

Was ist ein UFI-Code und wo muss er stehen?

Der Unique Formula Identifier ist ein 16-stelliger Code auf dem Etikett gefahrstoffhaltiger Gemische, der die Rezeptur mit der Meldung an die Giftinformationszentren verknüpft. Grundlage: CLP-Verordnung, Artikel 25.

Brauche ich ein Claim-Inventar?

Wer Umwelt-Aussagen verwendet, muss sie belegen können. Ohne strukturierte Erfassung ist im Zweifel nicht bekannt, welche Aussagen auf welcher Packung und in welchem Online-Listing stehen — genau das wird ab 27.09.2026 zum Risiko.

Ersetzt der Gap-Report eine rechtliche Prüfung?

Nein. Er zeigt, welche regulatorisch relevanten Felder in Deinem Produktdatenstamm vorhanden sind und welche fehlen. Die rechtliche Bewertung im Einzelfall bleibt bei Deiner Rechtsabteilung oder Kanzlei.

sugarize ersetzt keine Rechtsberatung. Der Gap-Report ist Orientierungshilfe und benennt Handlungsfelder auf Basis der in Deinem Datenstamm vorhandenen Pflichtfelder — die rechtliche Bewertung im Einzelfall bleibt bei Deiner Rechtsabteilung oder Kanzlei.

Bereit für die Regelwerke, die schon gelten?

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Rechtsgrundlagen

Alle Angaben auf dieser Seite basieren auf den folgenden EU-Verordnungen und nationalen Gesetzen.

1. EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825
Die Abkürzung „EmpCo“ steht für „Empowering Consumers“ (vollständig: Empowering Consumers for the Green Transition). Die EU-Richtlinie soll die Verbraucher besser vor irreführenden Werbeversprechen und sogenanntem Greenwashing schützen.

2. PPWR — Verordnung (EU) 2025/40
Das Kürzel „PPWR“ steht für „Packaging and Packaging Waste Regulation“ (auf Deutsch: Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung). Diese EU-Verordnung sorgt für einheitliche und verbindliche Regeln zu Verpackungen und Verpackungsmüll in allen Mitgliedstaaten. Sie löst die bisherige Verpackungsrichtlinie ab.

3. Arzneimittelrecht (AMG, freiverkäuflich)
Der §50 des deutschen Arzneimittelgesetzes (AMG) regelt den Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheke (betreffend Sachkunde und den Nachweis derselben, verantwortlichen Personen pro Filiale).

4. Detergenzien-Verordnung (EU) 2026/405
Die europäische Detergenzien-Verordnung regelt das Inverkehrbringen von Wasch- und Reinigungsmitteln sowie den darin enthaltenen Tensiden. Ihr Hauptziel ist es, den freien Warenverkehr im EU-Binnenmarkt zu sichern und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt (insbesondere Gewässer) zu gewährleisten.

5. GPSR — Verordnung (EU) 2023/988
Die Abkürzung „GPSR“ steht für „General Product Safety Regulation“ (auf Deutsch: Produktsicherheitsverordnung), früher „Produktsicherheitsrichtlinie“. Hauptziele sind der Verbraucherschutz (alle Non-Food-Produkte auf dem EU-Markt müssen sicher sein) und eine gebotene Modernisierung (Anpassung an den Online-Handel und neue Technologien wie z. B. KI und Cybersicherheit).

6. MDR — Verordnung (EU) 2017/745
Die „Medical Device Regulation“ bezeichnet die europäische Medizinprodukteverordnung. Sie regelt die Herstellung, den Verkauf und die Sicherheit von Medizinprodukten in der Europäischen Union und hat zwecks Verbesserung des Schutzes von Patientinnen und Patienten ältere Richtlinien abgelöst.

7. CLP — Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 mit Revision (EU) 2024/2865
Hinter der Abkürzung „CLP“ steht der englische Begriff „Classification, Labelling and Packaging“ (auf Deutsch: Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung). Die dahinterstehende CLP-Verordnung ist ein zentrales EU-Gesetz für den Umgang mit Chemikalien. Sie setzt das weltweite System der Vereinten Nationen (GHS – Global Harmonisiertes System) in europäisches Recht um und sorgt dafür, dass Gefahren von Chemikalien für Mensch und Umwelt europaweit einheitlich erkannt und kommuniziert werden.

8. Kosmetik-Verordnung (EG) Nr. 1223/2009
Die EU-Kosmetik-Verordnung ist ein strenges und einheitliches Regelwerk, das die Sicherheit von kosmetischen Produkten für den Verbraucher in der gesamten Europäischen Union garantiert.

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