Für AIS-Kunden

Ein Code, zwei Aufgaben.

Bis Ende 2027 lesen die Kassen im Handel neben dem Strichcode einen 2D-Code (GS1 Sunrise 2027). Anders als ein Marketing-QR trägt er nach GS1 Digital Link die GTIN eures Artikels in der Adresse. Die Kasse liest daraus den Artikel, das Smartphone des Verbrauchers öffnet dieselbe Adresse als Artikelpass: Zutaten, Allergene, Nährwerte, Siegel-Nachweise, alle LMIV-Pflichtangaben.

Ein Code, zwei Aufgaben Ein QR-Code nach GS1 Digital Link auf der Verpackung. Die Kasse liest daraus die GTIN, das Smartphone öffnet den Artikelpass. EUER PRODUKT Rückseite der Verpackung, schematisch 4 100650 400208 STRICHCODE BLEIBT 2D-CODE KOMMT DAZU id.sugarize.it/01/04100650400208 KASSE liest aus der Adresse die GTIN 04100650400208 GS1 Sunrise 2027: bis Ende 2027 an den Kassen im Handel VERBRAUCHER Artikelpass Enthält Weizen Zutaten Nährwerte je 100 g Siegel-Nachweise öffnet dieselbe Adresse als Artikelpass Zutaten, Allergene, Nährwerte, Siegel-Nachweise, alle LMIV-Pflichtangaben Online ab dem ersten Tag
Was sich ändert

Der Strichcode bleibt. Der 2D-Code kommt dazu.

Strichcode bleibt

Der EAN wird nicht abgeschafft. In der Übergangsphase tragen Packungen beide Codes, weil nicht jede Kasse sofort umgestellt ist.

2D-Code kommt dazu

GS1 Germany nennt Ende 2027 als Ziel: POS-Systeme lesen GS1-konforme 2D-Codes und ziehen daraus mindestens die GTIN. Was 2026 in Druck geht, liegt bis 2028 im Regal.

Eine Adresse für beide

Der QR-Code ist eine Web-Adresse nach GS1 Digital Link: /01/ plus GTIN. Die Kasse nimmt die GTIN, der Verbraucher landet auf dem Artikelpass. Ändert sich die Rezeptur, ändert sich die Seite, der gedruckte Code bleibt gültig.

Quelle: GS1 Germany, 2D-Code: Die Zukunft im Einzelhandel. Der Preis steht nicht im Code, er kommt wie heute aus dem Artikelstamm des Händlers.

Gap-Check

Ab dem 27. September brauchen Siegel und Umweltaussagen einen Beleg.

Die EmpCo-Richtlinie gilt. Der kostenlose Gap-Check zeigt, welche eurer Artikel betroffen sind und welche Pflichtfelder nach LMIV fehlen. Keine Verordnungstexte, nur die Arbeitsliste.

Stand: September 2026 · Primärquellen: LMIV (EU) Nr. 1169/2011 · EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825

  1. 01 HOCHLADEN

    ERP-Export oder GS1-Datei

    Euer Artikelstamm, so wie er heute vorliegt. Fünf Artikel sind kostenlos, für den Rest reicht die gleiche Datei.

  2. 02 ARBEITSLISTE

    Welcher Artikel, welches Feld

    Je Artikel: fehlende Pflichtangaben, Siegel und Claims ohne Nachweis, Bildstand. Sortiert nach Frist.

  3. 03 ARTIKELPASS

    Aus den geprüften Daten

    Für jeden geprüften Artikel entsteht der Artikelpass unter seiner GS1-Digital-Link-Adresse. Online ab dem ersten Tag, auch bevor ein Code gedruckt ist.

Fünf Artikel kostenlos prüfen

Artikelpass

Alle Pflichtangaben je Artikel. Unter einer Adresse, die bleibt.

Für den Verbraucher

Zutaten mit aufgelösten Zusatzstoffen, Allergene, Nährwerte mit Referenzmenge, Nachweise für Siegel, Inverkehrbringer. Erfüllt die Informationspflicht im Fernabsatz (LMIV Art. 14) mit einer Quelle statt einer je Händler.

Beispiel ansehen

Für Händler und Außendienst

Onlineshops verlinken auf dieselbe Seite statt Daten abzutippen. Der Außendienst hat sie am Regal auf dem Handy. Fehlt etwas im Datensatz, reicht ein Foto des Etiketts, die KI liest Zutaten, Allergene und Nährwerte, ihr gebt frei.

Mehr zum Artikelpass
Shopper-Kampagnen

Dieselben Artikel tragen eure Aktionen.

Cashback oder Gratis Testen per Bon-Upload, ohne Kassenintegration und ohne Freigabe des Handels. Über die AIS-Schnittstelle kommen Filialstamm und Erhebungsdaten mit: Ihr startet die Aktion genau in den Märkten, in denen die Ware steht, aber nicht dreht.

  • Aktionsseite aus dem Datenkern: derselbe Artikel, dieselbe GTIN, kein neues Projekt
  • Lokal statt flächig: Märkte aus AIS auswählen statt Budget über die ganze Kette verteilen
  • Betrugsschutz über die TSE-Signatur des Kassenbons, Budget-Deckel je Aktion
  • Keine Projektkosten je Aktion, Bon-Prüfungen als Kontingent im Kampagnen-Modul

Außendienst mit AIS-Schnittstelle Bon-Upload-Aktionen

Häufige Fragen

Was uns AIS-Kunden fragen.

Muss der Strichcode von der Packung?

Nein. Der EAN bleibt. In der Übergangsphase tragen Packungen beide Codes. GS1 empfiehlt die Doppelkennzeichnung, weil nicht alle Kassen gleichzeitig umgestellt werden.

Liest die Kasse aus dem QR-Code den Preis?

Nein, das tut auch der Strichcode nicht. Die Kasse liest die GTIN und schlägt den Preis im Artikelstamm des Händlers nach. Der 2D-Code ändert daran nichts, er liefert dieselbe GTIN in einer Web-Adresse.

Wer druckt den Code und wann?

Ihr, mit dem nächsten Artwork-Zyklus. sugarize stellt die Adresse je Artikel bereit, der Artikelpass ist ab dem ersten Tag online. Wann der Code auf die Packung kommt, entscheidet ihr.

Was kostet der Gap-Check?

Nichts. Fünf Artikel prüfen wir kostenlos und zeigen euch Datenblatt, Artikelpass und die Lücken. Danach entscheidet ihr, ob ihr weitergeht.

Brauchen wir dafür ein neues System für den Außendienst?

Nein. Euer Außendienst arbeitet weiter in AIS. sugarize übernimmt Filialstamm und Erhebungsdaten über die Schnittstelle.

Kostenlos und ohne Verpflichtung

Fünf Artikel. Ein Export. Ihr seht, was fehlt.

Schickt uns einen ERP-Export oder eine GS1-Datei. Wir bauen Datenblatt und Artikelpass, zeigen euch die Lücken nach LMIV und EmpCo und was GS1 Sunrise 2027 für eure Packungen bedeutet.

Ihr bekommt eine E-Mail mit einem Link, über den ihr den Export hochladen könnt. Wir melden uns so schnell wie möglich.